Durchführung der Corona-Selbsttests ab Montag, 20.09.21

von Sascha LippkeAktuelles0 Kommentare

Liebe Schülerinnen und Schüler,
nachfolgend findet Ihr Informationen zur Durchführung der Corona-Selbsttests ab der nächsten Woche. Bitte gebt diese Nachricht auch an eure Eltern weiter.

Ab der kommenden Woche, d.h. ab dem 20.09.2021, müssen in den Schulen dreimal in der Woche Corona-Selbsttests durchgeführt werden. Diese Tests werden an allen Schulen des Landes grundsätzlich montags, mittwochs und freitags durchgeführt. Abweichend von dieser Regelung werden wir in der Woche ab dem 04.10.2021 und in der Woche ab dem 01.11.2021 dienstags, mittwochs und freitags testen, da in diesen beiden Wochen der Montag unterrichtsfrei ist.

Mit einem vollständigen Impfschutz versehene sowie von einer Corona-Erkrankung genese Schülerinnen und Schüler sind von dieser Testpflicht befreit. Ich erinnere daran, dass ein entsprechender Nachweis im Sekretariat dokumentiert sein muss. Vollständig geimpfte Schülerinnen und Schüler können sich grundsätzlich weiter testen lassen. Wir raten allerdings davon ab, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, da neuere Studien zeigen, dass die Ergebnisse eines Antigen-Selbsttests bei doppelt geimpften Testpersonen relativ häufig falsch sind. Die Testungen werden grundsätzlich um 8:00 Uhr im jeweiligen Klassen- oder Kursraum durchgeführt.

Schülerinnen und Schüler aus der SII (EF, Q1 und Q2), deren individueller Unterricht an dem Testtag später als 8:00 Uhr beginnt, werden ebenfalls um 8:00 Uhr in der Aula getestet. Alternativ können diese Schülerinnen und Schüler auch einen Bürgertest durchführen. Der Bürgertest muss spätestens am Nachmittag des Vortags des schulischen Testtags erfolgen, damit er bei einer Gültigkeit von 48 Stunden bis zum nächsten Testtag in der Schule wirksam ist.

In den Klassen der SI (Jahrgangsstufen 5 bis 9), in der am Testtag um 8:00 Uhr kein Unterricht stattfindet, werden die Schülerinnen und Schüler in der ersten Unterrichtsstunde des Tages getestet.
Schülerinnen und Schüler, die aus eigenem Verschulden zu spät kommen und die Testung verpassen, werden grundsätzlich nach Hause geschickt, um einen Bürgertest durchzuführen. In der Erprobungsstufe werden die Eltern telefonisch informiert und gebeten ihr Kind abzuholen.

Mit nahendem Herbst und Winter wird es leider immer wieder zu Erkrankungen von Schülerinnen und Schülern kommen. Wir empfehlen, dass die Betroffenen nach einer Erkrankung einen Bürgertest durchführen, um sicherzustellen, dass keine Corona-Infektion vorliegt. Sollte dieser Bürgertest nicht möglich sein, so testen wir die wieder Genesenen am ersten Schultag nach der Erkrankung, wenn es kein Testtag ist, um 7:30 Uhr morgens in der Schule.

Am Montag, 20.09.2021, erhalten alle Schülerinnen und Schüler im Rahmen der Testung einen neuen Laufzettel zur Dokumentation der Ergebnisse. Dieser Zettel muss von allen Schülerinnen und Schülern immer mitgeführt werden, sie werden in jeder Unterrichtseinheit kontrolliert. Schülerinnen und Schüler ohne Nachweis können nicht am Unterricht teilnehmen.

Wie Ihr sicherlich erfahren habt, haben sich auch die Quarantäneregelungen verändert. Werden die Corona-Hygienevorschriften erfüllt (Maske, gut gelüftete Räume, Abstandsregel), so muss im Fall eines bestätigten positiven PCR-Tests nur noch die erkrankte Schülerin/der erkranke Schüler in Quarantäne.

Liebe Schülerinnen, liebe Schüler,
zum Schluss eine Erinnerung: Die Stadtradeln-Aktion nähert sich dem Ende. Bis zum morgigen Samstag, 18.09.2021, können noch Radkilometer gesammelt werden. Bitte nicht nur radeln, sondern die Kilometer auch in der Stadtradeln-APP eintragen! Danke für Euren Beitrag zum Klimaschutz!

Herzliche Grüße und ein schönes Wochenende!

Christian Huhn