Arbeit mit IServ (Update 22.02.2021)

von Christoph BruecknerAktuelles0 Kommentare

22.02.2021 – Probleme auf IServ –

Die Probleme wurden im Laufe des Vormittags behoben.

Seit ca. 8:30 Uhr treten Probleme bei der Nutzung auf. Die Schul-IT arbeitet an einer Lösung.

08.02.2021 – Probleme auf IServ –

09:35 – Das Problem scheint behoben zu sein.

Seit ca. 9:15 Uhr treten Probleme bei der Nutzung auf. Die Schul-IT arbeitet an einer Lösung.

04.02.2021 – Probleme auf IServ –

11:45 Uhr – Das System funktioniert wieder zuverlässig.

Seit ca. 8:30 Uhr treten teilweise Probleme bei der Nutzung auf. Die Schul-IT arbeitet an einer Lösung.

02.02.2021 – Probleme auf IServ –

Seit ca. 8:30 Uhr treten teilweise Probleme bei der Nutzung auf. Die Schul-IT arbeitet an einer Lösung.

28.01.2021 – Probleme auf IServ –

11:55 Das Problem scheint behoben zu sein.

Die Schult-IT arbeitet daran,  die Störungen seit ca. 10:45 Uhr zu beheben. Wir halten Sie hier auf dem Laufenden.

26.01.2021 – Probleme auf IServ –

09:20 Das Problem scheint behoben zu sein.

Wir arbeiten daran, den Grund für die Störungen seit ca. 8:20 Uhr zu identifizieren. Wir halten Sie hier auf dem Laufenden.

13.01.2021 – IServ läuft

Bisher (13:00 Uhr) scheint das System stabil zu laufen.

12.01.2021 – Probleme mit IServ

Liebe Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,

aufgrund schwerwiegender technischer Probleme im Hause IServ stürzt leider immer wieder das gesamte System ab. Die Firma arbeitet daran und auch unsere hauseigene IT ist stark im Einsatz, allerdings gehen wir davon aus, dass die Lösung der Probleme heute noch ein wenig andauern wird.

Aufgrund dessen sehen wir morgen vormittag zunächst von Videokonferenzen ab, da diese von IServ als „Quelle des Übels“ deklariert worden sind.

Wir melden uns hier auf der Homepage und über IServ, wenn im Laufe des morgigen Tages dieses Modul nach Aussagen der Firma reibungslos funktioniert. Gleichfalls bitten wir Sie darum, die Homepage regelmäßig zu besuchen, wo wir weiter berichten werden.
Die Aufgaben des heutigen Tages sollten in jedem Fall verlängert werden, damit die Schülerinnen und Schüler ausreichend Gelegenheit finden können, das heute – weder aus unserer noch aus ihrer Schuld heraus – Versäumte in Ruhe nacharbeiten zu können.
Wir bemühen uns, das Arbeits-Pensum in einem machbaren Bereich zu halten.

Bleiben Sie gesund und geduldig – Deutschland ist online,

Christian Huhn und Dr. Alexia Benthaus

08.01.2021 – Eltern- und Schülerbrief zur Umsetzung des Distanzunterrichts am WBG

Elternbrief

Schülerbrief

07.01.2021 – Aussetzung des Präsenzunterrichts

Heute hat uns die Schulmail des Staatssekretärs Matthias Richter zur aktuellen Situation erreicht (hier geht’s zum Anmeldeformular zur Betreuung eines Kindes während des Distanzunterrichts). Morgen wird ein Elternbrief veröffentlicht, der die konkrete Umsetzung am WBG erläutern wird. In der Zwischenzeit hier schon einmal der Text aus dem Schulministerium zum Nachlesen:

[07.01.2021] Schulbetrieb ab dem 11. Januar 2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

zuallererst wünsche ich Ihnen alles Gute, Glück und vor allem Gesundheit für das neue Jahr 2021. Ich hoffe, dass Sie ein besinnliches Weihnachtsfest und schöne Tage rund um den Jahreswechsel verbringen konnten.

Wie mit meiner letzten SchulMail zugesagt, möchte ich Ihnen heute nach den Beratungen der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit der Bundeskanzlerin sowie nach den gestrigen Beratungen und Entscheidungen im Landeskabinett zum weiteren Schulbetrieb in Nordrhein-Westfalen wichtige Informationen für Ihre Arbeit vor Ort geben und dabei mit einigen grundlegenden Anmerkungen zur aktuellen Situation beginnen:

Für viele Familien stellen die Schulen eine unerlässliche Unterstützung für die Bildung, Erziehung und Betreuung ihrer Kinder dar. Und insbesondere für jüngere Kinder sowie Schülerinnen und Schüler, die zu Hause nur eingeschränkt begleitet, gefördert und gefordert werden können, leisten die Schulen mit ihren verlässlichen Strukturen einen unverzichtbaren Beitrag zur Bildung und Erziehung. Staat und Gesellschaft stehen daher in der Verantwortung, für alle Schülerinnen und Schüler Bildungschancen zu sichern, erfolgreiche Bildungsbiographien mit Abschlüssen zu ermöglichen und soziale Teilhabe zu gewährleisten. Die unbestritten beste Möglichkeit, diesem pädagogischen Anspruch und dieser Verantwortung gerecht zu werden, stellt der Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler dar. Trotz des großen Engagements der Lehrkräfte und des weiteren pädagogischen Personals in den Schulen sowie der inzwischen vielfach positiven Entwicklungen beim Distanzunterricht soll und kann dieser den Präsenzunterricht nicht vollumfänglich ersetzen. Die Schule ist und bleibt der beste Lernort für unsere Schülerinnen und Schüler. Dies gilt insbesondere auch für die Kinder an den Grundschulen und in der Primarstufe der Förderschulen, für die aufgrund ihres Alters ein Distanzunterricht eine besonders große Herausforderung darstellt. Das Ziel der Landesregierung ist daher in Abwägung mit den wichtigen Fragen des Gesundheitsschutzes eine möglichst schnelle Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts an den Schulen in Nordrhein-Westfalen.

Allerdings: Auch zu Beginn des Jahres 2021 wirken sich die Corona-Pandemie und die zu deren Bekämpfung ergriffenen Maßnahmen weiterhin auf das Unterrichtsgeschehen an unseren Schulen aus. Für die gesamte Gesellschaft und deren unterschiedliche Lebensbereiche muss es in den nächsten Wochen und Monaten das Ziel sein, parallel zu den begonnenen Impfungen das Infektionsgeschehen so gering zu halten, dass insbesondere die Risikogruppen geschützt und das Gesundheitssystem nicht überlastet wird. Aufgrund der unverändert angespannten und derzeit äußerst unsicheren allgemeinen Infektionslage werden daher auch die Schulen einen Beitrag zur Kontaktminderung leisten müssen. Daraus folgen zu Beginn dieses Jahres zunächst weitere Einschränkungen für den Präsenzunterricht an unseren Schulen.

Bereits am 21. Dezember 2020 hatte ich Sie in einer SchulMail über mögliche Szenarien für einen eingeschränkten Schulbetrieb in Nordrhein-Westfalen nach dem 10. Januar 2021 informiert und umfangreiche Informationen zukommen lassen, um eine möglichst frühzeitige Vorbereitung auf den Schulbeginn im neuen Jahr zu ermöglichen. Auf die dort übermittelten Informationen möchte ich an dieser Stelle nochmals hinweisen.

Schulbetrieb an den nordrhein-westfälischen Schulen ab dem 11. Januar 2021:

Am 5. Januar 2021 haben die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder gemeinsam mit der Bundeskanzlerin erneut beraten. Die dort gefassten Beschlüsse hat das Ministerium für Schule und Bildung in der Folge intensiv mit vielen Akteuren und Verbänden aus dem Bildungsland Nordrhein-Westfalen erörtert, ferner hat das Kabinett hierzu beraten. Für den Schulbetrieb in Nordrhein-Westfalen gelten nunmehr im Lichte dieser Beratungen und Beschlüsse ab dem 11. Januar 2021 folgende Regelungen:

 

  • Der Präsenzunterricht wird ab sofort bis zum 31. Januar 2021 ausgesetzt. In allen Schulen und Schulformen wird der Unterricht mit dem Start nach den Weihnachtsferien ab Montag, den 11. Januar 2021, grundsätzlich für alle Jahrgangsstufen als Distanzunterricht erteilt. Soweit die Umstellung auf Distanzunterricht weitere Vorbereitungszeit an den Schulen erforderlich macht, sind bis zu zwei Organisationstage möglich, so dass der Distanzunterricht spätestens ab dem 13. Januar 2021 stattfindet. Über die Notwendigkeit solcher Organisationstage entscheidet die Schulleitung vor Ort. Der Distanzunterricht unterliegt den rechtlichen Vorgaben der Zweiten Verordnung zur befristeten Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen gemäß § 52 SchulG (DistanzunterrichtVO): Zur Ausgestaltung des Distanzunterrichts wird noch einmal auf die Ihnen bereits durch die letzte SchulMail bekannte Übersicht zu den Unterstützungsmaterialien verwiesen.

 

  • Die Regelungen zur Aussetzung des Präsenzunterrichts sowie zur Erteilung des Distanzunterrichts gelten grundsätzlich auch für alle Abschlussklassen. Schülerinnen und Schüler von Abschlussklassen des Berufskollegs können allerdings bei besonderem pädagogischem Bedarf ausnahmsweise unter strikter Berücksichtigung der Hygienevorschriften der Corona-BetrVO im erforderlichen Umfang im Präsenzunterricht beschult werden. Die Entscheidung hierüber legt die Schulleitung unter Angabe der Begründung der oberen Schulaufsicht zur Genehmigung vor.

 

  • Alle Eltern sind aufgerufen, ihre Kinder – soweit möglich – zuhause zu betreuen, um so einen Beitrag zur Kontaktreduzierung zu leisten. Um die damit verbundene zusätzliche Belastung der Eltern zumindest in wirtschaftlicher Hinsicht abzufedern, soll bundesgesetzlich geregelt werden, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt wird. Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erfolgt, weil dem Appell des Ministeriums für Schule gefolgt wird. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie diese Information in geeigneter Weise an die Eltern Ihrer Schülerinnen und Schüler weitergeben.

 

  • Alle Schulen der Primarstufe sowie der weiterführenden allgemeinbildenden Schulen bieten jedoch ab Montag, den 11. Januar 2021, ein Betreuungsangebot für diejenigen Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 an, die nach Erklärung Ihrer Eltern nicht zuhause betreut werden können oder bei denen eine Kindeswohlgefährdung nach Rücksprache mit dem zuständigen Jugendamt vorliegen könnte (das Anmeldeformular ist als Anlage beigefügt). Die Betreuung findet zeitlich im Umfang des regulären Unterrichts- und Ganztags- bzw. Betreuungszeitraums, bei Bedarf auch unabhängig vom Bestehen eines Betreuungsvertrages statt.

 

  • Während der Betreuungsangebote in den Schulen findet kein regulärer Unterricht statt. Vielmehr dienen die Betreuungsangebote dazu, jenen Schülerinnen und Schülern, die beim Distanzunterricht im häuslichen Umfeld ohne Betreuung Probleme bekämen, die Erledigung ihrer Aufgaben in der Schule unter Aufsicht zu ermöglichen. Diese Schülerinnen und Schüler nehmen – auch wenn sie sich in der Schule befinden – am Distanzunterricht ihrer jeweiligen Lerngruppe teil. Für die Aufsicht kommt vor allem sonstiges schulisches Personal in Betracht (aber gegebenenfalls auch ein Teil der Lehrkräfte). Über die Einbeziehung des Personals im offenen Ganztag wird vor Ort in Abstimmung mit den Trägern entschieden.

 

  • Für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in Förderschulen oder in Schulen des Gemeinsamen Lernens, der eine besondere Betreuung erfordert (z.B. in den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung sowie Körperliche und motorische Entwicklung) muss diese in Absprache mit den Eltern auch in höheren Altersstufen sichergestellt werden (dies entspricht der SchulMail vom 21. Dezember 2020). Das Ministerium für Schule und Bildung geht davon aus, dass der Einsatz von Schulbegleitern/Integrationshelfern auch im häuslichen Umfeld beim Distanzunterricht gewährleistet wird.

 

  • Für Klassenarbeiten gilt: Grundsätzlich werden in den Schulen bis zum 31. Januar 2021 keine Klassenarbeiten und Klausuren geschrieben, da der Unterricht im 1. Schulhalbjahr eine ausreichende Basis für die Leistungsbewertung auf dem Halbjahreszeugnis geschaffen hat. Ausnahmen hiervon gelten für in diesem Halbjahr noch zwingend zu schreibende Klausuren und durchzuführende Prüfungen in den Jahrgangsstufen Q1 und Q2 sowie den Klassen 12 und 13 der Beruflichen Gymnasien und den Abschlussklassen des Berufskollegs; hier können die nach APO-GOSt erforderlichen, wegen der Unterrichtsausfälle vor Weihnachten aber noch nicht geschriebenen Klausuren im Einzelfall unter Einhaltung der Hygienevorgaben der CoronaBetrVO im Präsenzformat geschrieben werden.

Die nunmehr getroffenen Regelungen sind angesichts der nach wie vor sehr angespannten und äußerst unsicheren allgemeinen Infektionslage erforderlich. Die grundsätzliche Entscheidung für einen Distanzunterricht bis Ende Januar 2021 leistet zudem einen Beitrag dazu, den Fokus klar auf einen möglichst guten Distanzunterricht zu legen und zusätzliche organisatorische Belastungen der Lehrkräfte zu vermeiden.

Ergänzende Informationen zur Unterstützung der Lehrkräfte:

Wie auch in den vergangenen Monaten der Pandemie hat die Landesregierung umfangreiche Maßnahmen zur Unterstützung der Lehrkräfte und des weiteren pädagogischen Personals ergriffen. Hierzu zählt z.B. die Bereitstellung umfangreicher Landesmittel für digitale Endgeräte; Informationen zu den Unterstützungsmaßnahmen können der Internetseite des Ministeriums für Schule und Bildung entnommen werden. Auf zwei weitere Aspekte möchte ich darüber hinaus an dieser Stelle jedoch nochmals gesondert hinweisen:

  • Unterstützung der Lehrkräfte durch Maskenlieferung:

Wie bereits in der SchulMail vom 21. Dezember 2020 angekündigt, stellt die Landesregierung die notwendigen Mittel bereit, um alle Lehrkräfte und selbstverständlich auch das weitere Landespersonal an Schulen für die Zeit bis zu den Osterferien mit den sogenannten FFP-2-Masken auszustatten. Hierbei sollen die genannten Personen pro Präsenztag mit zwei FFP-2 Masken ausgestattet werden. Die Verteilung wird, wie bereits mitgeteilt, über die Schulträger bewirkt, die sich dankenswerter Weise in den Dienst der Sache gestellt haben; in den anderen Fällen wird die Bezirksregierung tätig.

  • Unterstützung der Lehrkräfte durch Testangebote:

Alle an den öffentlichen Schulen und Ersatzschulen tätigen Personen können sich in der Zeit ab dem 11. Januar 2021 bis zum letzten Schultag vor den Osterferien bis zu sechs Mal anlasslos und zu einem frei gewählten Termin testen lassen. In der Zeit vom 11. Januar 2021 bis zum 31. Januar 2021 kann dieses Testangebot nur von Personen in Anspruch genommen werden, die in dieser Zeit tatsächlich einen Präsenzdienst in den Schulen leisten. Die Kosten hierfür übernimmt das Land. Die Testung soll außerhalb der Zeiten eigener Unterrichtsverpflichtung oder der eigenen Arbeitszeit an der Schule stattfinden. Die Schulleitungen werden gebeten, das Testangebot in ihrer Schule bekannt zu machen und stellen für Beschäftigte, die das Angebot nutzen wollen, eine entsprechende Bescheinigung aus. Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte den angefügten Anlagen.

Ausblick auf die weitere Entwicklung ab dem 1. Februar 2021:

Ich möchte Sie an dieser Stelle herzlich bitten, diese nunmehr zunächst für die Zeit bis einschließlich dem 31. Januar 2021 gültigen Vorgaben im Interesse aller Schülerinnen und Schüler bestmöglich umzusetzen. Von Seiten der Schulaufsicht werden wir alle Anstrengungen unternehmen, um Sie auch bei den nun anstehenden Herausforderungen der kommenden Wochen und Monate umfangreich und intensiv zu unterstützen.

Am 25. Januar 2021 werden die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder erneut mit der Bundeskanzlerin zusammenkommen und das weitere Vorgehen beraten. Möglichst zeitnah nach dieser Sitzung werde ich Sie über die Beschlüsse sowie die hiermit für den Schulbereich zu ziehenden Konsequenzen informieren.

Mit freundlichen Grüßen

Mathias Richter

 

14.12.2020 – Präzisierung der Regelung zu Präsenz- und Distanzunterricht in der Woche vom 14.-18. Dezember

Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

nach den Mitteilungen der Bundes- und Landesregierung vom Sonntag, 13.12.2020, präzisieren wir unsere Mail vom vergangenen Freitag, 11.12.2020.

Wir unterstützen ausdrücklich die Empfehlung der Bundesregierung, wann immer möglich, auf Präsenzunterricht zu verzichten.

Daher haben wir entschieden, dass alle in diesem Kalenderjahr noch anstehenden Klassenarbeiten in der Sekundarstufe I ab Dienstag, 15.12.2020, entfallen.

Die Klausuren der Sekundarstufe II hingegen finden wie angesetzt statt, da sie für die Schullaufbahn als abschlussrelevant gelten. Die Schülerinnen und Schüler der SII kommen daher nur für die angesetzten Klausuren in die Schule, wo sie nach den Maßgaben unseres Hygiene-Konzeptes nur für die Zeit der Klausur verbleiben.

Für die Jahrgänge 8 bis Q2 findet ausschließlich Distanzunterricht bis zum 18.12.2020 statt, der auch bewertungsrelevant sein wird. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf das auf der Homepage veröffentlichte Konzept zur  Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht.

Für die Jahrgänge 5 bis 7 gibt es zwar bis einschließlich Freitag, 18.12.2020, die Möglichkeit des Präsenzunterrichts, wir möchten jedoch betonen, dass wir ausdrücklich die oben beschriebene Empfehlung der Bundesregierung unterstützen. Deshalb haben wir auch entschieden, die Klassenarbeiten der Sekundarstufe I in diesem Zeitraum abzusagen.

Natürlich entscheiden Sie, liebe Eltern, ob die Betreuung zuhause gewährleistet werden kann. Sollte dies der Fall sein, melden Sie Ihre Kinder bitte per Mail unter Angabe von Namen und Klasse über die Adresse  wbgoe@oewbg.de ab, sofern dies zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bereits geschehen ist.

Die Entscheidung für die Abmeldung muss für die gesamte Zeit bis zum 18.12.2020 gelten.

Ihre Kinder nehmen dann am Distanzunterricht bis zum 18.12.2020 teil und werden von ihren Lehrerinnen und Lehrern mit Aufgaben über IServ versorgt.

Am 21. und 22.12.2020 sowie am 07. und 08.01.2021 findet kein Distanz- und kein Präsenzunterricht statt. Sehr wohl werden aber auch an diesen Tagen die terminierten SII-Klausuren nach oben beschriebener Maßgabe stattfinden müssen.

Wir werden Sie und Euch sicherlich im Januar 2021 darüber informieren, wie es dann ab dem 10.01.2021 bei uns am WBG weitergehen wird.

Wir wünschen Ihnen und Euch – insbesondere in der jetzigen Situation – ein geruhsames Weihnachtsfest, einen guten Rutsch und ein gesundes neues Jahr 2021!

Mit freundlichen Grüßen

Christian Huhn Dr. Alexia Benthaus

 

11.12.2020 – Regelung zu Präsenz- und Distanzunterricht in der Woche vom 14.-18. Dezember

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

sicherlich habt ihr/ haben Sie über die Berichterstattung in den Medien schon erfahren, dass in der nächsten Woche in unserem Bundesland kein normaler Präsenzunterricht stattfinden wird. Die konkreten Ausführungsbestimmungen findet Ihr/finden Sie in der angehängten Mitteilung unseres Staatssekretärs, Herrn Matthias Richter. Mit dieser Mail möchte ich kurz erläutern, was dies für unsere Schule bedeutet.

 

In der nächsten Woche findet Präsenzunterricht nur für die Jahrgangsstufen 5 bis 7 statt. Allerdings besteht keine Anwesenheitspflicht, d.h. keine Verpflichtung am Unterricht in der Schule teilzunehmen. Sollten Sie, liebe Eltern, entscheiden, dass Ihr Kind in der kommenden Woche nicht am Präsenzunterricht teilnehmen soll, so teilen Sie uns dies bitte per Mail (wbgoe@oewbg.de) unter Angabe des Namens des Kindes und der betroffenen Klasse bis Montag vor Schulbeginn mit. In diesem Fall wird Ihr Kind per Distanzunterricht unter Einsatz der Lernplattform IServ unterrichtet werden.

 

Für die Jahrgangsstufen 8 bis Q2 wird in der nächsten Woche ausschließlich Distanzunterricht stattfinden. In der kommenden Woche stehen eine Reihe von Klassenarbeiten und Klausuren an. Alle für Montag angesetzten Klassenarbeiten und Klausuren werden wie geplant stattfinden. Solltet ihr, liebe Schülerinnen und Schüler, ansonsten auf Distanz unterrichtet werden, so kommt ihr bitte nur für die Klassenarbeiten und Klausuren. Unmittelbar nach der Prüfung geht ihr dann wieder nach Hause. Für alle in der Oberstufe in der nächsten Woche und am darauffolgenden Montag (21.12.2020) angesetzten Klausuren gilt dieselbe Regelung.

 

Über die Ansetzung der ab Dienstag geplanten Klassenarbeiten in der SI werden wir am Montag entscheiden. Ich habe die betroffenen Kolleginnen und Kollegen gebeten, uns am Montag eine Rückmeldung zu geben, falls es aus klassenspezifischer Sicht Gründe gibt, die Arbeit in den Januar zu verschieben oder ganz ausfallen zu lassen.

 

Trotz der widrigen Umstände wünsche ich euch und Ihnen ein ruhiges drittes Adventswochenende.

 

Herzliche Grüße

 

Christian Huhn

01.12.2020 – Elternbriefe und Schulmail der Landesregierung

Hier stehen der aktuelle Elternbrief der Schulleitung und die Information zum Schulsport zum Download bhttps://willy-brandt-gymnasium.de/wp-content/uploads/2020/12/201130_anlage_uebersicht-schutz-und-verhaltensregeln-im-angepassten-schulbetrieb.pdereit.

Hier geht’s zur aktuellen Schulmail der Landesregierung.

Und so sehen Suri und Finja aus der 5b die Maßnahmen am WBG. Viel Freude bei der Lektüre!

06.11.2020 – Verlautbarung des Bildungsministeriums zu “Querdenken 711”

Hier steht die Mail zum Abruf bereit.

06.11.2020 – Ergebnisse der Schüler-Eltern-Umfrage zur Zeit der Schulschließung

Die Ergebnisse der Schüler-Eltern-Umfrage zur Zeit der Schulschließung sind aufbereitet und stehen Ihnen zur Einsicht zur Verfügung. Eine Zusammenfassung der offenen Antwort-Möglichkeiten aus beiden Umfragen, die wir aus Datenschutz- Gründen nicht im Einzelnen veröffentlichen können, finden Sie hier.

Die detaillierten Ergebnisse der Elternumfrage sind abrufbar unter dem folgen- den Link: https://edkimo.com/de/

Wenn Sie sich auf der Internetseite befinden, klicken Sie „zu den Ergebnissen“ und geben Sie den Ergebnis-Code „naimah“ ein.

02.11.2020 – Sportunterricht im November

Liebe Eltern,

wir als Fachschaft Sport möchten Sie gerne darüber informieren, wie wir nach Rücksprache mit der Schulleitung mit der Erteilung des praktischen Sportunterrichts in der aktuellen Situation am Willy-Brandt-Gymnasium umgehen werden. Der Empfehlung des Kreisgesundheitsamtes folgend, wird im Monat November kein praktischer Sportunterricht erteilt werden. Die Sportunterrichtsstunden werden nicht entfallen, sondern es kommt ein ausgearbeitetes Alternativkonzept zur Anwendung. Dieses Konzept sieht vor, dass in der Sekundarstufe II (EF-Q2) Theorieunterricht im Fach Sport erteilt wird. In der Jahrgangsstufe 9 wird die Praktikumsvorbereitung stattfinden. Diese ist aufgrund der fehlenden Fahrtenwoche bisher entfallen. In den Stufen 5-8 werden die Stunden als zusätzliche Übungsstunden im Hauptfachunterricht abgehalten. Sollte es neue Informationen geben, werden wir diese umgehend auf der Schulhomepage präsentieren. Besonders, wie es bis zu den Ferien weitergehen wird.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Fachschaft Sport

30.10.2020

Liebe Eltern,

heute Morgen haben wir die Nachricht erhalten, dass eine Schülerin der Jahrgangsstufe Q1, die seit Mittwoch mit Krankheitssymptomen zu Hause ist, positiv auf das Coronavirus getestet wurde. Nach Beratung in der Schulleitung und Rücksprache mit den Elternvertretern der betroffenen Jahrgangsstufe haben wir die gesamte Stufe Q1 des Gymnasiums in der 3. Schulstunde nach Hause geschickt. Wie uns das Kreisgesundheitsamt mitgeteilt hat, müssen sich diejenigen Schülerinnen und Schüler, die unmittelbaren Kontakt zur erkrankten Schülerin gehabt haben, in Quarantäne begeben. Der Rest der Jahrgangsstufe kann am Montag wieder unterrichtet werden. Das Kreis-Gesundheitsamt wird die weiteren Schritte mit uns und den Schülerinnen und Schülern, die direkten Kontakt mit der Infizierten hatten, abstimmen.

Nach unserem Kenntnisstand ist nur die Jahrgangsstufe Q1 betroffen, der Unterricht in allen anderen Jahrgangsstufen kann regulär stattfinden.

Wir halten Sie und Euch über die Homepage und über IServ auf dem Laufenden.

Mit freundlichen Grüßen

C. Huhn (Schulleiter) & Dr. A. Benthaus (Stellvertretende Schulleiterin)