Informationen zum Schulbetrieb nach den Herbstferien

von Sascha LippkeAktuelles0 Kommentare

Liebe Eltern,

anbei finden Sie die aktuellste Schulmail mit den Informationen zum Schulbetrieb nach den Herbstferien.

 

Beginn der SchulMail des MSB NRW >>>>>>>>>

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,

rechtzeitig vor Beginn der Herbstferien möchte ich Sie über die
Regelungen informieren, die nach den Herbstferien an unseren Schulen
gelten, um einen guten Schulstart und weiterhin einen sicheren
Schulbetrieb zu ermöglichen.

Testungen zum Schulbeginn

Das Wichtigste vorab: Am ersten Schultag nach den Herbstferien (25.
Oktober 2021) werden zum Unterrichtsbeginn in allen Schulen
einschließlich der Grund- und Förderschulen Testungen für
Schülerinnen und Schüler durchgeführt, die nicht immunisiert (geimpft
oder genesen) sind oder die keinen negativen Bürgertest vorlegen, der
nicht älter als 48 Stunden ist. Für Lehrkräfte und sonstiges
schulisches Personal gilt dies entsprechend.

Ab dem zweiten Schultag werden die schon bislang in den Schulen
durchgeführten Tests für Schülerinnen und Schüler sowie für das in
Präsenz tätige schulische Personal bis zum Beginn der Weihnachtsferien
fortgeführt. Das gilt sowohl für die Corona-Selbsttests (dreimal pro
Woche) als auch für die PCR-Pooltests (zweimal pro Woche).

Den für die PCR-Pooltestungen (Lolli-Test an den Grund- und
Förderschulen) vorgesehenen Testrhythmus können Sie dem Testkalender
[1] (
www.schulministerium.nrw/dokument/lolli-testrhythmus-nach-herbstferien
)entnehmen: Am 25. Oktober 2021 und am 2. November 2021 werden alle
Schülerinnen und Schüler getestet, danach gilt der vor Ort vereinbarte
Rhythmus.

Testungen während der Herbstferien

Auch wenn in den Herbstferien die regelmäßigen schulischen Testungen
entfallen, haben Schülerinnen und Schüler eine Reihe von
Möglichkeiten, sich auf eine mögliche Corona-Infektion testen zu
lassen. Zu besonderen Regelungen bei Teilnahme an Ferienangeboten der
OGS finden Sie unten Näheres.

Kein schulischer Testnachweis (sog. Testfiktion) für jüngere
Schülerinnen und Schüler während der Dauer der Herbstferien

Die zugunsten der Schülerinnen und Schüler unter 16 Jahren bestehende
Regelung nach § 2 Absatz 8 Satz 3 Coronaschutzverordnung wird für die
Dauer der Herbstferien ausgesetzt, da die Grundlage der Testfiktion –
das engmaschige Testregime in den Schulen – in den Schulferien
entfällt. Diese Regelung ist bereits Bestandteil der ab dem 1. Oktober
2021 gültigen Fassung der Coronaschutzverordnung. Demnach benötigen
Schülerinnen und Schüler – sofern sie nicht geimpft oder genesen sind
– für alle 3G-Veranstaltungen in den Ferien einen aktuellen negativen
Test. Dieses führt zu vermehrten Tests bei Freizeitaktivitäten in den
Ferien und damit zu einer insgesamt besseren Überwachung der
Infektionslage.

Testungen insbesondere von Reiserückkehrern

Viele Schülerinnen, Schüler sowie Lehrkräfte und sonst an Schulen
Tätige werden in den Herbstferien im Ausland Urlaub machen. Hier gilt
für alle Personen, die älter als 12 Jahre und nicht immunisiert sind,
bei der Wiedereinreise nach Deutschland eine Testpflicht (§ 5
Coronavirus-Einreiseverordnung).

Insbesondere in bestimmten Regionen im Ausland besteht eine erhöhte
Gefahr, sich mit dem Covid-19-Virus anzustecken (Hochinzidenzgebiete).
Hier gilt für alle Betroffenen ab 12 Jahren – unabhängig von einer
Impfung oder einer Genesung – in jedem Fall eine Testpflicht (§ 5
Coronavirus-Einreiseverordnung).

Kostenlose Testungen für Kinder und Jugendliche

Die Bürgertests werden ab dem 11. Oktober 2021 grundsätzlich
kostenpflichtig. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre gilt dies
jedoch nicht; die Tests bleiben kostenfrei.

Es besteht also auch in den Ferien ein umfängliches Testangebot, gerade
auch für die Gruppe der noch nicht geimpften Kinder und Jugendlichen.
Ich bitte Sie daher als Schuleiterrinnen und Schulleiter, an alle Eltern
und Verantwortlichen den Appell weiterzugeben: Lassen Sie Ihre Kinder,
wenn noch kein Impfschutz vorliegt, zumindest in den letzten Tagen vor
Schulbeginn zur Sicherheit einmal testen. Dies ist ein zusätzlicher
freiwilliger Beitrag zu einem möglichst sicheren Schulbeginn am 25.
Oktober 2021.

Maskenpflicht

Gerade in Nordrhein-Westfalen können wir eine stetige Zunahme der
Impfquote bei Schülerinnen und Schülern feststellen. Für Lehrkräfte
und das sonstige schulische Personal gilt das ohnehin. Vor dem
Hintergrund dieser positiven Entwicklung und unter Berücksichtigung des
weiteren Infektionsgeschehens ist es die Absicht der Landesregierung,
die Maskenpflicht im Unterricht auf den Sitzplätzen mit Beginn der
zweiten Woche nach den Herbstferien (2. November 2021) abzuschaffen. Im
Außenbereich der Schule besteht bereits heute keine Maskenpflicht mehr.
Eine Maskenpflicht besteht dann nur noch im übrigen Schulgebäude
insbesondere auf den Verkehrsflächen. Eine abschließende Information
dazu sowie zu einer entsprechend geänderten Coronabetreuungsverordnung
erhalten Sie noch in der ersten Schulwoche nach den Herbstferien.

Impfungen

Die Landesregierung unterstützt die Impfung von Kindern und
Jugendlichen gemäß den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission
(STIKO) ausdrücklich. Daher sollen Schulen sogenannte aufsuchenden
Impfangebote der Schulträger bzw. Gesundheitsämter (zum Beispiel durch
mobile Impfteams) im Rahmen des Möglichen unterstützen. Ein möglicher
Unterrichtsausfall kann durch eine gute organisatorische Kooperation von
Schule und Gesundheitsbehörde minimiert werden.

Angesichts ihrer pädagogischen Verantwortung soll die Schule den
Schülerinnen und Schülern die Bedeutung einer Impfung für den Selbst-
und Fremdschutz vermitteln. Gleichzeitig muss aber klargestellt werden,
dass die Teilnahme an der Impfung in jedem Fall eine freiwillige
Entscheidung bleibt – und auch von der Schulgemeinde als solche
respektiert wird.

Ganztags- und sonstige schulische Betreuungsangebote

Offene und gebundene Ganztags- und Betreuungsangebote gemäß BASS 12-63
Nr. 2 finden weiterhin unter Beachtung des schulischen Hygienekonzeptes
regulär und in der Regel im vollen Umfang statt. Die Regelungen zu den
Ganztags- und Betreuungsangeboten gelten entsprechend der Schulmail vom
30. Juni 2021 fort.

Ferienangebote der OGS in den Herbstferien können uneingeschränkt
stattfinden, auch als standortübergreifende Angebote. PCR-Pooltests
(Lollitests) finden in den Herbstferien nicht statt. Während der
Herbstferien können daher zur Testung der Schülerinnen und Schüler
und ggfs. auch des Betreuungspersonals die in den Schulen vorhandenen
Selbsttests genutzt werden (bis zu dreimal pro Woche). Die Schulträger
können die dazu notwendigen Umverteilungen vorhandener Testsets bei
Bedarf vornehmen.

Besondere Bestimmungen für die Berufskollegs

An den Berufskollegs hat sich durch Impfangebote vor Ort, zudem für
Auszubildende in den Betrieben sowie durch fortlaufende Testungen und
geänderte Quarantäneregeln die Lage für die im Herbst anstehenden
Berufsabschlussprüfungen gegenüber der für die letzten Prüfungen
erheblich verändert. Die Vorgabe, drei Wochen vor den Prüfungsterminen
den Unterricht statt in Präsenz in Distanz zu erteilen gilt daher nicht
weiter. Diese Auffassung vertreten auch die für die Durchführung der
Berufsabschlussprüfungen verantwortlichen zuständigen Stellen.

Klassenfahrten

Für die Durchführung von Schul- bzw. Klassenfahrten gilt seit dem
Beginn des Schuljahres, dass alle Schulen frei in der Planung und
Durchführung solcher Fahrten sind. Im Unterschied zu den beiden
vorangegangenen Schuljahren können wir davon ausgehen, dass hierbei in
voller Kenntnis der Pandemiebedingungen geplant und entschieden wird.
Daher muss die Schule, müssen die Eltern selbst Vorsorge für mögliche
Risiken treffen. Dies gilt vor allem auch für den Abbruch von Fahrten
wegen eines Infektionsfalls.

Unter dem folgenden Link finden Sie eine Checkliste, die Sie bei der
Planung und Durchführung von Klassen-, Kurs- und Stufenfahrten
unterstützen soll:
www.schulministerium.nrw/checkliste-schulfahrten.

„Ankommen und Aufholen”

In der Schulmail vom 12. August 2021 habe ich Ihnen die einzelnen
Bausteine des Programms „Ankommen und Aufholen [2]” (
www.schulministerium.nrw/ankommen-aufholen )ausführlich
dargestellt. Das Programm wird von den verantwortlichen Akteuren
konsequent umgesetzt und ich möchte die Gelegenheit nutzen, Ihnen einen
aktuellen Sachstand zu geben:

Die Anzahl der im Rahmen der „Extra-Zeit” geförderten Angebote ist
insbesondere in den Monaten Juni, Juli und August weiter gestiegen,
sodass bis Ende September bereits über 11.000 Individual- und
Gruppenmaßnahmen genehmigt werden konnten. Insgesamt sind allein in
dieser Maßnahme bis jetzt mehr als 20 Mio. Euro seit März dieses
Jahres gebunden. Bitte weisen Sie die Eltern von Schülerinnen und
Schülern auch weiterhin auf die Möglichkeiten hin, die das Programm
bietet.

Auch der Baustein „Extra-Personal”, aus dem die Schulen zusätzliches
befristetes Personal erhalten können, ist gut angelaufen: Ich freue
mich, dass mit Stand 28. September 2021 fast 250 befristete Stellen in
VERENA NRW [3] (
www.schulministerium.nrw.de/BiPo/Verena/angebote )
ausgeschrieben wurden. Ganz herzlich möchte ich mich bei denjenigen
bedanken, die sich auf Ausschreibungen im Rahmen von „Ankommen und
Aufholen” bereits beworben haben und so einen großen Beitrag dazu
leisten, Schülerinnen und Schüler beim Bewältigen der
pandemiebedingten Lernrückstände zu unterstützen und Schule wieder zu
einem Lern- und Lebensraum zu machen.

Noch während der Sommerferien konnten Mittel in Höhe von insgesamt 180
Millionen Euro über die Bezirksregierungen als „Extra-Geld” den
Schulträgern bereitgestellt werden (Schulträgerbudget, Schulbudget und
Bildungsgutscheine). Damit stehen den Trägern von öffentlichen Schulen
und Ersatzschulen individuelle Budgets zur Umsetzung von Maßnahmen zur
Aufarbeitung der Pandemiefolgen in eigener Verantwortung zur Verfügung.
Die Höhe des Schulbudgets jeder einzelnen Schule kann transparent einer
Übersicht [4] (
www.schulministerium.nrw/system/files/media/document/file/uebersicht_extra-geld.pdf
) im Bildungsportal entnommen werden. Informationen sowie Beispiele zur
Mittelverwendung werden Sie zeitnah im Bildungsportal [5] (
www.schulministerium.nrw/extra-geld ) finden.

Hohe Aufrufzahlen verzeichnet das Online-Portal von QUA-LiS NRW [6] (
www.schulentwicklung.nrw.de/cms/aufholen-nach-corona/abbau-von-lernrueckstaenden/index.html
), das den „Extra-Blick” auf die Schülerinnen und Schüler mit einer
Übersicht von Materialien zur Diagnose und Förderung unterstützt.

Schülerinnen und Schüler, die über die bestehende Förderung durch
die Schule oder auch durch die regionalen vom Schulträger koordinierten
außerschulischen Bildungsangebote in Gruppenformaten nicht in
ausreichendem Maße erreicht werden, sollen zusätzlich gezielte und
individuelle Förderangebote bei externen Bildungsanbietern über
Bildungsgutscheine in Anspruch nehmen können. Die Vorbereitungen hierzu
laufen. Hierzu erhalten Sie in Kürze weitere Informationen.

Unterrichtsstatistik und COSMO-Abfrage

Aufgrund der fortdauernden pandemischen Lage bleibt die
Unterrichtsstatistik UntStat auch nach den Herbstferien bis auf weiteres
ausgesetzt. Um angemessene Entscheidungen für die Fortführung des
Unterrichtsbetriebes in der Pandemie treffen zu können, sind die
Rückmeldungen aus der verpflichtenden Corona-Sondermeldung Online
(COSMO) als Befragung aller öffentlichen Schulen in Nordrhein-Westfalen
weiterhin von zentraler Bedeutung. Ich möchte Sie daher im Interesse
einer möglichst detaillierten Grundlage für die Beurteilung der
Situation und der Entwicklung des Infektionsgeschehens erneut auf die
Wichtigkeit und die Notwendigkeit Ihrer Mitwirkung an der wöchentlichen
Umfrage hinweisen. Ich bedanke mich bei allen Schulen, die dieser
Pflicht regelmäßig und konsequent nachkommen. Die Ergebnisse der
Befragung werden im Bildungsportal unter dem Link
www.schulministerium.nrw/ergebnisse-der-woechentlichen-umfrage-zum-schulbetrieb-corona-zeiten
veröffentlicht.

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,

mit den vorstehenden Regelungen zum Schulbetrieb nach den Herbstferien
sorgen wir für klare Rahmenbedingungen, um auch weiterhin einen
sicheren Schulbetrieb mit regelhaftem Präsenzunterricht zu
ermöglichen. Ich wünsche Ihnen, Ihrem gesamten Kollegium und allen an
der Schule Tätigen erholsame Ferientage und einen guten und sicheren
Start nach den Herbstferien.

Mit freundlichen Grüßen

Mathias Richter

<<<<<<<<<< Ende der SchulMail des MSB NRW <<<<<<<<<<