WBG ab 31.05.2021 auch Testzentrum

von Hans-Jürgen EntingAktuelles0 Kommentare

Bescheinigungen über Corona-Testungen in Schulen

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, das MSB teilt dazu folgendes mit:

Sehr geehrte Damen und Herren, […]

die Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO) des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom 21. Mai 2021 bildet die Grundlage für die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichtes in den Kreisen und kreisfreien Städten mit Inzidenzen von stabil unter 100 ab dem 31. Mai 2021; darüber habe ich Sie bereits mit der SchulMail vom 19. Mai 2021 informiert.

Darüber hinaus wird ab dem 31. Mai 2021 bei den Schultestungen (Schultestungen als Selbsttests oder ersatzweise PCR-Pooltests für Schülerinnen und Schüler) jeder getesteten Person auf Wunsch für jede Testung, an der sie unter Aufsicht teilgenommen hat, von der Schule ein Testnachweis ausgestellt (§ 1 Absatz 2b Satz 4 CoronaBetrVO und § 4a > CoronaTestQuarantäneVO).

Der Personenkreis umfasst die Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer sowie das sonstige an der Schule tätige Personal. Unverändert besteht weiterhin die Möglichkeit, dass die Eltern anstelle der Testteilnahme ihres Kindes in der Schule den Nachweis eines negativen, höchstens 48 Stunden alten Bürgertests vorlegen können.

[…] Die Teilnahme an den Selbsttests in der Schule bedeutet über die bisherigen Verfahrensregeln für die Zeit ab 31. Mai 2021 hinaus, dass darüber auf Wunsch der oder des Betroffenen eine Bescheinigung erteilt wird.

Bei den Schülerinnen und Schülern ist zwischen den Coronaselbsttests und den PCR-Pooltests zu unterscheiden: Beim Coronaselbsttest steht wenige Minuten nach der Probenentnahme das Testergebnis fest und kann sofort bescheinigt werden. Dafür steht den Schulen das Muster einer Bescheinigung zur Verfügung.

[…] Bei einem PCR-Test – wie den Lolli-Pooltests – steht das Testergebnis regelmäßig erst am nächsten Tag fest. Die Bescheinigungen können somit erst dann und mit dem Datum dieses Tages ausgegeben werden. Dieser Tag gilt als der Zeitpunkt der Testvornahme. Im Übrigen gilt dasselbe Verfahren für das Ausstellen der Bescheinigung wie bei den Schnelltests.

[…] Die Aussagekraft einer Schultestung steht der Bescheinigung einer Testung unter Aufsicht von Personal eines Leistungserbringers gleich.

[…] Ich bin sicher, dass der Nutzen des Verfahrens zur Ausstellung von Testbescheinigungen letztlich den oben beschriebenen und unbestreitbaren Aufwand überwiegt, denn alle an Schule Beschäftigten sowie die Schülerinnen und Schüler können die Bescheinigungen auch außerhalb der Schule nutzen, ohne gesonderte Termine in Testzentren wahrnehmen zu müssen.